Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und Decorazioni
Fassung Dezember 2020
1. Allgemeines
- Für die Lieferung von Waren sowie die Beratung des Kunden gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Alle Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit dem zwischen Ihnen als Kunden und uns eingegangenen Vertrag stehen, ergeben sich insbesondere aus diesen Geschäftsbedingungen, den schriftlichen Auftragsbestätigungen sowie der Annahmeerklärung, soweit erforderlich.
- Die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen, inklusive der Website www.decorazioni.de/ sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
2. Vertragsabschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller einen Auftrag unterzeichnet, er uns eine schriftliche, formlose Bestellung zukommen lässt, wir eine Anzahlung oder Vorabzahlung für einen Auftrag erhalten oder einen mündlichen Auftrag schriftlich bestätigt haben. Ein schadenersatzloses Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss besteht für den Käufer nicht.
3. Angebote und Preise, Zahlung
- Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens Decorazioni zustande. Erfolgt die Leistung durch uns, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
- Die Beratungsleistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Dienstvertrages.
- Der Kaufpreis ist ohne Skonto oder sonstige Abzüge bei Lieferung, Abholung oder Bereitstellung zum vereinbarten Termin fällig und in bar, per EC-Karte oder anderen von uns akzeptierten Zahlungsarten zahlbar. Die Zahlungspflicht besteht ausdrücklich auch dann, wenn der Käufer die bereitstehende Ware zum vereinbarten Termin, unabhängig von den Gründen, noch nicht abnehmen kann.
- Sofern kein Fälligkeitstermin schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
- Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, sind wir berechtigt, getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele, für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. Wir sind ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem unserer Bankkonten gutgeschrieben ist.
- Wir sind berechtigt ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu berechnen. Bei Verzug eines Unternehmers sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unser Recht einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem gleichen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
4. Termine und Fristen, Lieferung
- Termine und Fristen sind dann verbindlich, wenn sie von uns und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.
- Der Kunde kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so muss der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Sofern diese Nachfrist fruchtlos verstreicht, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Vorbehaltlich der Einschränkungen der Ziff. 7, haften wir dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn und soweit es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt.
- Wir sind, sofern dies dem Kunden zumutbar ist, jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
- Vereinbarte Lieferzeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Auftragsklarheit. Treten Verzögerungen ein, die auf fehlende Informationsbereitstellung seitens des Käufers zur Ausführung des Auftrages zurückzuführen sind, so geraten wir dadurch nicht in Verzug.
- Die Lieferung der Ware erfolgt nach Vereinbarung durch Abholung ab Lager oder Anlieferung an den Bestimmungsort. Dabei liegt es, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, im Ermessen des Verkäufers, die bestellten Waren durch eigene Lieferteams, Speditionen oder Paketdienste zu versenden. Anfallende Anlieferkosten werden nach entsprechender vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden abgerechnet.
- Frei Haus Lieferungen können vereinbart werden.
- Der Käufer gewährleistet, dass eine Zufahrt zum Objekt mit dem LKW möglich ist und ein befestigter Weg bis zu einer Entfernung von maximal 50m zur Verwendungsstelle führt. Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die bestellten Möbel an die gewünschte Stelle im Haus transportiert werden können und dass die Räume hinsichtlich der Maße und Beschaffenheit für die Montage geeignet sind.
- In Fällen erschwerter Anlieferung sind wir berechtigt, anfallenden Mehraufwand abzurechnen.
- Ist eine Anlieferung nicht möglich, so entbindet dies den Käufer nicht von seiner Abnahmeverpflichtung.
- Der Käufer verpflichtet sich, uns kostenlos Zugang zur Anlieferstelle zu gewähren.
5. Rücktritt
- Wurde die Produktion der bestellten Ware eingestellt oder liegen Fälle höherer Gewalt vor, können wir entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und uns eine Beschaffung gleichartiger Ware nicht möglich ist oder dies unwirtschaftlich ist.
- Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
- Inbesondere wird Decorazioni ein Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder Bonität als gefährdet erscheinen lassen.
- Wir behalten uns in diesem Fall Schadenersatzansprüche gemäß Ziff. 8.10.3 vor.
6. Leistungsstörungen, Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche eines Unternehmers als Kunden wegen Leistungsstörungen beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
- Die sonstigen gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, insb. bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, insbesondere seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Arglist sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.Haftung
- Mit Ausnahme der gesetzlichen Regelung nach dem Produkthaftpflichtgesetz sowie bei Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben beschränkt sich die Haftung auf Pflichtverletzungen, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
- In sonstigen Fällen haften wir nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalspflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung der Ziff. 7.1 ausgeschlossen.
- Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Gebrauch der Möbel am Eigentum des Käufers entstehen können, z.B. Schäden an Fußböden und Wänden durch bewegliche Möbel wie Stühle, Schlafsofas, Rolltische u.ä.
- Der im Rahmen von Liefer- und Kundendienstterminen entstehende Zeitaufwand des Käufers begründet in keinem Fall einen Kostenerstattungsanspruch. Forderungsaufrechnungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
- Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind und wir diese nicht zu vertreten haben. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Unterlieferanten eintreten.
8. Kaufrechtliche Regelungen
- Produkteigenschaften und vorausgesetzte Pflege
- Die Eigenschaften von (Verkaufs-)Mustern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in jedem Fall Änderungen im Vergleich zu den ausgestellten Verkaufsmustern, die einer Weiterentwicklung der Produkte dienen, im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten bleiben. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde sind Abweichungen von der ausgestellten zur gelieferten Ware insbesondere dann zulässig und berechtigen nicht zu Beanstandungen und Ansprüchen, wenn sie handelsüblich sind und etwaig vereinbarte Spezifikationen durch die gelieferte Ware eingehalten werden.
- Verkaufsmuster aus der Ausstellung weisen in der Regel kleinere Mängel auf. Kommen solche Ausstellungsstücke zum Verkauf, so werden diese, wenn nicht anders vereinbart, im Zustand wie besehen und ausgestellt verkauft, ohne dass beim Kaufabschluss bereits vorhandene Mängel nachträglich gerügt werden können.
- Des Weiteren sind für die verschiedenen Materialien folgende, wichtige Informationen zu beachten:
(a) Legere Polsterung
Die legere Polsterverarbeitung kommt bei allen Polstermöbeln des Sortimentes zum Einsatz. Sie ermöglicht einen körpergerechten Sitzkomfort. Insbesondere in den ersten Monaten der Benutzung kommt es zum sogenannten „Einfedern“. Dabei verliert die Polsterung die anfängliche Steifigkeit und erreicht ihre volle Elastizität. Im Gebrauch stellt sich eine Wellen-, Falten- und Muldenbildung ein. Dies ist eine typische Eigenschaft von Polstermöbeln und stellt keinen Grund zur Beanstandung dar.
(b) Unterschiede in der Sitzhärte
Sofas mit verschiedenen Sitztiefen, mehrteilige Sofas mit Anbauteilen, Eckteilen oder Recamièren können konstruktionsbedingt Unterschiede in der Sitzhärte und damit auch Unterschiede im Faltenbild aufweisen.
(c)Lose Rücken- und Sitzkissen
Lose Kissen passen sich dem Körper individuell an zum Zwecke des „optimalen“ Sitzkomforts. Eine Falten- und Muldenbildung und das Abzeichnen von Kammerkissen sind unvermeidlich. Um die ursprüngliche Form zu erhalten, ist es unumgänglich, dass die Rückenkissen nach Gebrauch aufgeklopft und ausgerichtet werden.
(d) Leder
Je naturbelassener und hochwertiger ein Leder ist, umso deutlicher bleiben Naturmerkmale wie Insektenstiche, Narben oder Mastfalten sichtbar. Leder muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzequellen geschützt werden, da es ausbleichen und austrocknen kann. Es wird sich im Gebrauch durch Körperwärme, Druck und Feuchtigkeit ausdehnen. Diese natürlichen Eigenschaften können nicht beanstandet werden. Zur Werterhaltung und Wahrung eines Gewährleistungsanspruches müssen Ledermöbel nur gemäß der Pflegeanleitung gepflegt und gereinigt werden. Neben der Unterhaltspflege sollten Ledermöbel ein bis zweimal jährlich mit den empfohlenen Lederpflegemitteln behandelt werden.
(e) Abfärbungen
Jeansstoffe und andere modische Bekleidungsstoffe besitzen oft keine ausreichende Farbechtheit. Farbstoffe können so auf das Polstermöbel übertragen werden. Diese Verfärbungen sind nicht vergleichbar mit normalen Verschmutzungen. Es handelt sich nicht um einen Mangel des Bezugsmaterials.
(f) Holz
Holz ist ein Naturprodukt. Farbe, Maserung und Struktur werden vom ausgestellten Musterstück abweichen. Auch innerhalb einer Lieferung kann es zu Abweichungen kommen. Bei Möbeln aus Massivholz können abhängig vom Raumklima leichte Verformungen oder kleine Risse auftreten. Diese Eigenschaften sind warentypisch und können daher nicht beanstandet werden.
(g) Farbabweichungen
Eine absolute Farbgleichheit mit unseren Mustern oder bei Nachlieferungen ist insbesondere aufgrund der verwendeten Fertigungsverfahren bzw. Materialen, grundsätzlich nicht möglich.
(h) Unregelmäßigkeiten in Oberflächen
Kleine Unregelmäßigkeiten in Oberflächen können fertigungsbedingt vorkommen oder aufgrund des vereinbarten Materials selbst vorliegen. Dies stellt, im zumutbaren Maße, keinen Mangel dar.
(i) Größenabweichungen
Größenangaben können bei vereinzelten Fertigungsverfahren grundsätzlich nur als Nennwerte dienen. Insbesondere bei Polstermöbeln sind Maßtoleranzen von wenigen Zentimetern waren- und fertigungsbedingt möglich. Soll ein Möbel in eine bestimmte Raumsituation maßgenau eingepasst werden, so muss uns dies bei Auftragserteilung mitgeteilt und Bestandteil des Auftrages werden. Hierzu ist auch Ziff. 8.7.2 zu beachten.
(j) Im Gebrauch nicht sichtbare Oberflächen
Im Gebrauch nicht sichtbare Oberflächen von Möbeln, wie z.B. die Rückseiten oder Unterseiten von Schränken und Kastenmöbeln, die Rückseite von Bettkopfteilen, die Unterseite von Tischen usw. sind in der Regel nicht in Sichtqualität gearbeitet. Soll ein solches Möbel frei im Raum stehend ausgeführt werden, so muss dies extra bestellt und Auftragsbestandteil werden.
(k) Pflege
Um die Qualität der hochwertigen Produkten zu erhalten und vorzeitigem Verschleiß zu vermeiden, ist die richtige Pflege und sorgsame Nutzung unverzichtbar. Hierbei sind die Pflegehinweise und Garantiebestimmungen der jeweiligen Produkte zu beachten.
8.6 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf währenddessen nicht darüber verfügen oder den Besitz daran Dritten überlassen. Drohende oder entstandene Schäden oder Rechtsverluste (z.B. Zwangsvollstreckung) müssen uns mitgeteilt werden. Im Falle der Nichteinhaltung haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
8.7 Montage
- Wird bei Auftragserteilung für montagebedürftige Produkte eine gebrauchsfertige Montage vereinbart, so werden die bestellten Waren am Bestimmungsort fachgerecht montiert. Dafür anfallende Kosten werden nach vertraglicher Vereinbarung abgerechnet. Lieferungen inklusive Montageaufwand ohne gesonderte Abrechnung der anfallenden Kosten können vereinbart werden.
- Die Montagemöglichkeit und Passgenauigkeit bei maßgenauer Montage können wir nur leisten, wenn wir die Maße vor Vertragsausführung selbst nehmen konnten und diese Bestandteil des Vertrages geworden sind. Für vom Käufer beigestellte Maße können wir keine Haftung übernehmen.
- Fest mit einem elektrischen Stromkreis, einem Wasser- oder Gasanschluss verbundene Produkte wie Anbauleuchten oder E-Geräte werden nur angeliefert. Anschluss und Montage erfolgen bauseits oder auf Wunsch nach tatsächlichem Aufwand gegen Berechnung.
- Sofern auf Wunsch des Kunden Arbeiten ausgeführt werden, die über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgehen, werden diese Leistungen zum jeweils aktuellen, dem Kunden vorab mitgeteilten Stundensatz abgerechnet, nachdem eine entsprechende schriftlichen Beauftragung erfolgte.
8.8 Gefahrübergang
Die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über.
8.9 Annahmeverzug
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin entgegenzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Leistung nach Fristsetzung von uns abgelehnt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht werden.
- Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 10% vom Kaufpreis, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
- Im Falle besonders hoher Schäden, z.B. bei Sonderanfertigungen, behalten wir uns vor, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
- Soweit der Verzug des Kunden länger als einen Monat dauert, können anfallende Lagerkosten abgerechnet werden.
8.10 Warenrücknahme
- Ein Rückgaberecht des Käufers für gekaufte Waren besteht weder bei Neuware noch bei Ausstellungsstücken.
- Kommt es wegen Nichterfüllung durch den Käufer, z.B. wegen Zahlungsverzuges oder eines vom Käufer einseitig erklärten, nicht berechtigten Rücktritts zu einer Rücknahme gelieferter Waren, haben wir Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung. Für Transport- und Montagekosten besteht Anspruch auf Ersatz in entstandener Höhe.
- Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten die folgenden Pauschalsätze: Innerhalb des 1. Jahres 15% des Kaufpreises ohne Abzüge, für jedes weitere Folgejahr jeweils zzgl. 10% Kaufpreises ohne Abzüge. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass uns keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
8.11 Gewährleistung, Verjährung
- Es gilt grundsätzlich das gesetzliche Mängelhaftungsrecht, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Pflege- und Qualitätshinweise gem. Ziff. 8.1 sind zu beachten. Für Unternehmer gilt außerdem Ziff. 8.11.2. Des Weiteren gilt Ziff. 7.
- Gewährleistungsansprüche verjähren bei Neuware für Verbraucher als Kunden nach zwei Jahren, für Unternehmer nach einem Jahr ab Lieferung.
- Beim Kauf von Ausstellungsstücken oder gebrauchter Ware beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich ein Jahr ab Lieferung, außer die Ausstellungsstücke sind als neuwertig zu charakterisieren.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Schäden, die durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Hierzu ist insbesondere Ziff. 8.5 zu beachten.
8.12 Mängelrügen und Rücktritt
- Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt angezeigt werden.
- Die Gewährleistungspflicht erfüllen wir durch Nachbesserung oder Austausch der defekten Teile. Ein Austausch kann jedoch nur dann verlangt werden, wenn die Verhältnismäßigkeit der Kosten gewahrt ist.
- Schlägt die Nacherfüllung auch nach dem zweiten Versuch fehl oder erbringen wir die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Frist, so besteht das Recht auf Rücktritt oder Minderung.
- Im Rücktrittsfall kann vom Verkäufer ein Wertersatz für gezogene Nutzung geltend gemacht werden. Die Berechnung erfolgt gem. Ziff. 8.10.3.
9. Dienstleistung
9.1 Dienstleistung/Vertragsgegenstand
Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Dienstvertrag ggf. nebst Leistungsbeschreibung. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt ausdrücklich der Kunde. Eine andere Beurteilung kann nur in ausdrücklichen Fällen einer Projektsteuerung (Ziff. 10) erfolgen.
9.2 Durchführung der Dienstleistung
- Ort der Leistungserbringung ist soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von Decorazioni.
- Die mit der Durchführung der Leistung befassten Mitarbeiter werden von uns ausgesucht.
- Wir bestimmen – nach Maßgabe des Vertragsgegenstandes – die Art und Weise der Leistungserbringung.
- Der Kunde ist gegenüber uns bzw. unseren mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern nicht weisungsbefugt.
9.3 Pflichten des Kunden im Rahmen der Beratung
- Der Kunde trägt Sorge dafür, dass dem Anbieter die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen usw. soweit diese nicht vom Anbieter geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen.
- Der Anbieter darf, außer soweit er Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen usw. ausgehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Verantwortungssphäre alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Beauftragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
9.4 Leistungsstörung im Rahmen der Dienstleistung
Es gelten die Ziff. 6, 7, 8.11.1 und 8.11.2 entsprechend.
10. Sonderfall Projektsteuerungsvertrag
Grundsätzlich übernimmt Decorazioni keine Verantwortung für den Erfolg des Einrichtungsprojekt (vlg. auch Ziff. 9.1). Die Projektleitung verbleibt bei dem Kunden, dessen Projekt wir beraten. Für den Fall, dass Decorazioni jedoch aufgrund ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung die Steuerung eines Projektes übernehmen sollte, gelten zusätzlich die Sonderbedingungen zum Projektsteuerungsvertrag in der jeweils gültigen Fassung.
11. Datenschutz
Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name, Adresse und Kontaktinformationen werden zur Durchführung des Auftrages genutzt. Im Rahmen der Auftragsausführung ist es uns gestattet, diese Daten an beteiligte Subunternehmer z.B. für die Lieferung oder zu Servicezwecken weiterzugeben. Ansonsten erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten, insbesondere nicht zu Werbezwecken.
12. Verschiedenes
- Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis
- Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Hamburg.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsbeziehungen zwischen uns und Kaufleuten als Kunden ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der Bestimmungen im Übrigen nicht.